Sonderbedingung für Kurzmitgliedschaft

  • Der Mitgliedsbeitrag für die Kurzmitgliedschaft beträgt 45,00 Euro zuzüglich Aufnahmegebühr in Höhe von 5,50 Euro. Beides ist bei Aufnahme bar zu bezahlen.
  • Der Anspruch auf Beratung umfasst die Beratung nur zu einem Sachverhalt.
  • Ein Anspruch auf Übernahme von Schriftwechsel/außergerichtlicher Vertretung besteht nicht.
  • Die Kurzmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ablauf des 3. Monats, gerechnet vom Beginn des Monats, in der der Beitritt erklärt wird.
  • Die Kurzmitgliedschaft kann durch schriftliche Erklärung in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden. Diese Erklärung muss der Geschäftsstelle bis spätestens zum letzten Tag der Kurzmitgliedschaft zugegangen sein. In diesem Fall wird die Hälfte des Beitrages für die Kurzmitgliedschaft auf den Beitrag der ordentlichen Mitgliedschaft angerechnet. Eine nochmalige Aufnahmegebühr ist nicht zu entrichten.
  • Beschlossen durch den Vorstand und den Mieterausschuss am 13.03.2009

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