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D A R F   D A S   S O ? 

Auf der neuen Internetseite des Deutschen Mieterbundes finden Sie Tipps, Informationen und unser Quiz zum Mitmachen.
Was ist in der Wohnung erlaubt?
Was dürfen Mieter in den eigenen vier Wänden?
Was ist verboten?


 

Eine Aktion des Deutschen Mieterbundes www.gerecht-wohnen.de



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M I E T S P I E G E L   S C H L Ä G T   W O H N W E R T M I E T E 

Ein wichtiges Urteil hat das Amtsgericht Suhl am 18.11.2009 verkündet. Ein Mieter der AWG Wohnungsgenossenschaft „Rennsteig“ e.G. hat Recht bekommen, der Mieterhöhung nicht in dem vom Vermieter geforderten Umfang zustimmen zu müssen. Dies ist deshalb ein wichtiger Erfolg für alle Mieter dieser Wohnungsgenossenschaft, da hiermit klargestellt wird, dass nicht die Wohnwertmiete der AWG „Rennsteig“, sondern der Mietspiegel Maßstab der Miethöhe für AWG-Wohnungen ist. Zudem wird damit die Behauptung des Vermieters, die verlangte Miete sei ortsüblich, gegenstandslos. Viele Mieter sehen sich nunmehr gestärkt in ihren Verhandlungen mit der AWG „Rennsteig“, eine angemessene und keine überhöhte Miete zu vereinbaren.


 

AWG "Rennsteig" eG



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K E I N E   W O H N R A U M K Ü N D I G U N G   B E I   S C H L A F E N D E M 

J O B C E N T E R

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

Nein, urteilte der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung.

Für die Beurteilung, ob ein Grund zur fristlosen Kündigung nach dieser Vorschrift gegeben ist, bedarf es, der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Das Berufungsgericht habe zu Recht nicht isoliert auf die unpünktlichen Zahlungen abgestellt, sondern bei der Interessenabwägung berücksichtigt, dass die Beklagten seit April 2008 auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind und dass die seither eingetretenen Zahlungsverzögerungen von jeweils einigen Tagen darauf beruhen, dass das Jobcenter nicht zu einer früheren Zahlungsanweisung bereit ist. Diese Würdigung weise keinen Rechtsfehler auf.

Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09


 


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